Schallgrenzen einhalten
Bei Veranstaltungen ist es wichtig, auf eure Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Ganz besonders ist das der Fall bei Open-Air-Veranstaltungen. Die "schutzwürdige Bebauung" (Wohnhäuser, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) genießt nämlich besondere Schallschutzrechte, für deren Einhaltung ihr als Veranstaltende verpflichtet seid. Grundlage für euer Handeln außerhalb von Versammlungsstätten, die ihre Grenzwerte in der Baugenehmigung festgehalte haben, muss im Open-Air-Bereich in Leipzig die Freizeitlärmrichtlinie (PDF 252 KB) sein.
Die Lautstärke, die ihr laut der Richtlinie an der angrenzenden Wohnbebauung, aber auch an Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Ähnlichem einhalten müsst, richtet sich nach dem Wochentag, der Tageszeit und nach der Gebietskategorie (z.B. Gewerbegebiet, Kerngebiet, Wohngebiet), in der sich die "schutzwürdige Bebauung" befindet.
WERKTAGE (Montag-Sonntag) | 6-8 Uhr | 8-20 Uhr | 20-22 Uhr | 22-6 Uhr |
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Industriegebiete | 70 dB (A) | 70 dB (A) | 70 dB (A) | 70 dB (A) |
Gewerbegebiete | 60 dB (A) | 65 dB (A) | 60 dB (A) | 50 dB (A) |
Kern-/Mischgebiete | 55 dB (A) | 60 dB (A) | 55 dB (A) | 45 dB (A) |
Allgemeine Wohngebiete | 50 dB (A) | 55 dB (A) | 50 dB (A) | 40 dB (A) |
Reine Wohngebiete | 45 dB (A) | 50 dB (A) | 45 dB (A) | 35 dB (A) |
Krankenhäuser / Pflege | 45 dB (A) | 45 dB (A) | 45 dB (A) | 35 dB (A) |
(Alle Angaben ohne Gewähr)
SONN- und FEIERTAGE | 7-22 Uhr | 22-7 Uhr |
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Industriegebiete | 70 dB (A) | 70 dB (A) |
Gewerbegebiete | 60 dB (A) | 50 dB (A) |
Kern-/Mischgebiete | 55 dB (A) | 45 dB (A) |
Allgemeine Wohngebiete | 50 dB (A) | 40 dB (A) |
Reine Wohngebiete | 45 dB (A) | 35 dB (A) |
Krankenhäuser / Pflege | 45 dB (A) | 35 dB (A) |
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Wenn ihr euch nicht sicher seid, in welcher Gebietskategorie sich die Nachbarbebauung eurer Veranstaltung befindet, könnt ihr im Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig nachschauen. Gerade für Open-Air-Musikveranstaltungen mit Verstärker sind diese Regeln nicht immer leicht einzuhalten, weil in den Nachtstunden, in denen viele Veranstaltungen nun einmal stattfinden, sehr strenge Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit der Anwohnenden eingehalten werden müssen.
Seltene Ereignisse
Wenn ihr tagsüber oder auch später am Abend mit Beschallung, die die jeweiligen Richtwerte überschreite würde, veranstalten möchtet, gibt es die Möglichkeit, ein "Seltenes Ereignis" (Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz) zu beantragen. Allerdings sind pro Ort sind nicht mehr als 18 "Seltene Ereignisse" pro Jahr möglich.
Sichtwort Standortgebundenheit: Eine hohe Standortgebundenheit liegt vor, wenn eure Veranstaltung aus der inneren Logik heraus an diesen Standort gebunden sind (z.B. WGT auf dem agra-Gelände). Ebenso können hierbei Veranstaltungen mit mindestens kommunaler Bedeutung gewertet werden (Großkonzerte auf der Festwiese).
Stichwort soziale Adäquanz und Akzeptanz: Die soziale Adäquanz und Akzeptanz liegt vor, wenn eure Veranstaltung eine soziale Funktion und Bedeutung hat. Sozial adäquat sind beispielsweise örtlich einmalige Jugendfestivals. Sozial akzeptiert ist zum Beispiel der von einem Großteil der Anwohnenden zumindest geduldete Global Space Odissey.
Die Immissionsschutzbehörde der Stadt Leipzig prüft, wenn ihr es beantragt, in diesen Fällen, ob für euch
- "trotz aller verhältnismäßigen technischen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen ein Überschreiten [der Grenzwerte] aufgrund der Umgebungsbedingungen und der Mindestversorgungspegel umvermeidbar ist",
- Ein Pegel von 55 dB (A) nach 24 Uhr am Messpunkt vermieden wird,
- Geräuschspitzen von 90 dB (A) tagsüber bzw. 55 dB (A) nachts am Messort eingehalten werden. Hierbei sind auch Lärm beim Aufbau, Probem und z.B. bei der Abreise des Publikums zu berücksichtigen. Was kann ich mit einem seltenen Ereignis erreichen? Euer Antrag auf ein "Seltenes Ereignis" wird durch die Immissionsschutzbehörde der Stadt Leipzig im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet. Es ist im Ergebnis möglich, dass ihr, falls ihr die Notwendigkeit gut begründet habt, höhere db (A)-Grenzen bei eurer Veranstaltung einhalten dürft oder die Nachtzeit von 22 Uhr auf 23 Uhr verschoben wird. Was muss ich vor und bei einem "Seltenen Ereignis" dann Besonderes beachten? Vor der Veranstaltung seid ihr verpflichtet, mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung die Nachbarschaft über die Art, Dauer und Ende der Veranstaltung zu informieren. Hier muss auch eine Ansprechperson inklusive Telefonnummer vermerkt werden. Während der Veranstaltung müsst ihr eigenständig den Lautstärkepegel an relevanten Messpunkten überwachen und die Ansprechperson muss während der gesamten Veranstaltungszeit telefonisch erreichbar sein. Antrag auf Seltenes Ereignis Im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung (siehe oben) könnt ihr die Nutzung eines Seltenen Ereignisses bei der Stadt Leipzig beantragen. Hierbei müsst ihr zusätzlich zu den üblichen Angaben in einem formlosen Antrag begründet, dass eure Veranstaltung
- Standortgebunden oder sozial akzeptiert und adäquat ist,
- unvermeidbare, aber zumutbare Schallimmissionen aufweist.